Allgemeine Teilnahmebedingungen zur Teilnahme an der Verlosung der Stadt Flensburg im Rahmen der Umfrage
1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für die Teilnahme an der Verlosung im Rahmen der Umfrage sowie gegebenenfalls erforderliche Rechteübertragungen. Die Beschreibung und der Ablauf der Verlosung erfolgen auf der Webseite des Innenstadtmanagements der Stadt Flensburg (sh. Teilnahmebedingungen Zif. 2, 3).
Veranstalter der Verlosung ist das Innenstadtmanagement, zugehörig zur Stabsstelle Wirtschaft, Marketing und Internationale Zusammenarbeit der Stadt Flensburg, Rathausplatz 1 in 24937 Flensburg.
Mit der Teilnahme an der Verlosung werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.
2. Teilnahme
Die Teilnahme an der Verlosung des Innenstadtmanagements der Stadt Flensburg, nachfolgend Veranstalter genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.
Um an der Verlosung teilzunehmen, ist ein Ausfüllen und Absenden der Umfrage per Internet notwendig.
Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums im Rahmen der Umfrage bis zum 05.08.2024 möglich.
3. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle natürliche Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sollte ein Teilnehmender in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, so bedarf es der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.
Nicht teilnahmeberechtigt an der Verlosung sind alle an der Konzeption und Umsetzung der Verlosung beteiligten Personen und Mitarbeiter*innen des Veranstalters sowie verbundener Unternehmen.
Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt. Pro Teilnehmenden nimmt nur eine übermittelte Anmeldung an der Verlosung teil. Es ist strengstens untersagt, mehrere E-Mail-Adressen oder Profile zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden. Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen. Solche Gründe liegen insbesondere vor bei:
- Manipulation im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung der Verlosung
- Verstöße gegen diese Teilnahmebedingungen
- Unlauterem Handeln oder
- Falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Verlosung
Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmenden um eine/n ausgeloste/n Gewinner*in, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.
4. Gewinne, Gewinnberechtigung und Übermittlung des Gewinns
Unter allen teilnahmeberechtigten Personen werden folgende Gewinne verlost:
- Gutschein im Wert von 50,- € (Kaskade Spielzeug, Große Straße 21-23, Flensburg)
- Gutschein im Wert von 50,- € (TeeGschwendner, Große Straße 3, Flensburg)
- Gutschein im Wert von 50,- € (TUM Trekking und mehr, Große Straße 12, Flensburg)
- Gutschein im Wert von 50,- € (onoma Kaffee, Große Straße 16A, Flensburg)
- Gutschein im Wert von 50,- € (Kritzelei, Große Straße 56, Flensburg)
- Gutschein im Wert von 50,- € (Börsenkeller, Große Str. 77, Flensburg)
- Gutschein im Wert von 50,- € (Gandalph Spiele, Große Straße 39-41, Flensburg)
- Gutschein im Wert von 50,- € (Bücher Rüffer, Holm 19/21, Flensburg)
- Gutschein im Wert von 50,- € (Sinnerup, Flensburger Galerie)
- Gutschein im Wert von 50,- € (Intersport, Holm 1, Flensburg)
- Gutschein im Wert von 50,- € (Café Barista, Holm 43, Flensburg)
- Gutschein im Wert von 50,- € (Peek & Cloppenburg, Holm 30-42, Flensburg)
- Gutschein im Wert von 50,- € (Top Parfümerie, Holm 62, Flensburg)
- Gutschein im Wert von 50,- € (Restaurant Borgerforeningen, Holm 17, Flensburg)
- Gutschein im Wert von 50,- € (Restaurant Alte Senfmühle, Holmhof 45, Flensburg)
- Gutschein im Wert von 50,- € (lauschig lokal, Holm 49/51, Flensburg)
- Gutschein im Wert von 50,- € (Holm 62, Sauermannhof/Holm, Flensburg)
- Gutschein im Wert von 50,- € (Das Nikolai, Nikolaistraße 10, Flensburg)
- Gutschein im Wert von 50,- € (Isa Café und Eis, Norderstr. 77, Flensburg)
- Gutschein im Wert von 50,- € (Flensburger Stadtmatrosen, Norderstr. 19, Flensburg)
- Gutschein im Wert von 50,- € (WandelBar-Café, Norderstraße 95, Flensburg)
- Gutschein im Wert von 50,- € (Lille Lykke Café & Bar, Norderstr. 109, Flensburg)
- Gutschein im Wert von 50,- € (Phänomenta, Norderstr. 157-163, Flensburg)
- Gutschein im Wert von 50,- € (Alte Kaffeerösterei, Rote Str. 16, Flensburg)
- Gutschein im Wert von 50,- € (Weinhundert, Rote Straße 12, Flensburg)
- Gutschein im Wert von 50,- € (Restaurant Viva, Rote Straße 15, Flensburg)
- Gutschein im Wert von 50,- € (BRAASCH Wein & Rumhaus, Rote Straße 26-28, Flensburg)
- Gutschein im Wert von 50,- € (Süßwaren Werkstatt, Rote Str. 24, Flensburg)
- Gutschein im Wert von 50,- € (Alex Kitchen Flensburg, Südermarkt 13-14, Flensburg)
- Gutschein im Wert von 50,- € (Tourismus Agentur Flensburger Förde/ Erlebnis-Ticket, Nikolaistr. 8)
Die Ermittlung der Gewinner*innen erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf des Teilnahmeschlusses im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmer*innen. Die Teilnehmenden, die Gewinner*innen der Verlosung sind, werden zeitnahe über eine gesonderte E-Mail über den Gewinn informiert.
Die Aushändigung des Gewinnes erfolgt ausschließlich an die Person, die gewonnen hat oder an den gesetzlichen Vertreter des geschäftsunfähigen oder minderjährigen Teilnehmenden.
Ein Umtausch, eine Übertragung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.
Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt der Veranstalter. Mit der Übergabe des Gewinns an eine Transportperson geht die Gefahr auf den Teilnehmenden über.
Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten der teilnehmenden Person, die gewonnen hat. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Teilnehmende, der gewonnen hat, selbst verantwortlich.
Meldet sich die teilnehmende Person, die gewonnen hat, nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von 4 Wochen nicht, erlischt der Gewinnanspruch. Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslösung durchzuführen und den Gewinn dann auf eine andere teilnehmende Person zu übertragen.
Je Teilnehmer*in ist nur ein Gewinn möglich.
5. Beendigung der Verlosung
Der Veranstalter behält sich vor, die Verlosung jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen und ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder seinen Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen Gründen (z. B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße und planmäßige Durchführung der Verlosung zu garantieren.
6. Datenschutz
Für die Teilnahme an der Verlosung ist die Angabe einer E-Mail erforderlich. Die teilnehmende Person versichert, dass die von ihr angegebene E-Mail-Adresse wahrheitsgemäß und richtig ist.
Der Veranstalter ist verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Teilnehmenden. Der Veranstalter wird die Angabe zur Person des Teilnehmenden sowie seine sonstigen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechts verwenden. Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogene Daten des Teilnehmenden ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden. Eine Ausnahme stellt das für die Durchführung der Verlosung beauftragte Unternehmen INNOFACT AG - DAS MARKTFORSCHUNGSINSTITUT dar, welches die Daten allein zum Zwecke der Durchführung der Verlosung erheben, speichern und nutzen muss. Der Veranstalter wird die Informationen nur insoweit speichern, verarbeiten und nutzen, soweit dies für die Durchführung der Verlosung erforderlich ist bzw. eine Einwilligung des Teilnehmenden vorliegt.
Die nachfolgenden Erklärungen bzw. Einwilligungen sind für eine Teilnahme an der Umfrage nicht erforderlich.
Sollten Einwilligungen erteilt werden, bitte Zutreffendes genau durchlesen, ankreuzen und unterschreiben, um die Einwilligung und/oder Kenntnisnahme zu erklären.
☐ Im Falle eines Gewinns, erklärt sich die teilnehmende Person, die gewonnen hat, mit der Veröffentlichung seines Namens in dem vom Veranstalter genutzten Werbemedien freiwillig einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf der Website des Veranstalters und seinen Social Media Plattformen mit ein
☐ Die teilnehmende Person willigt gem. Art 6 Abs. 1 lit. A DSGVO freiwillig ein, dass der Veranstalter die personenbezogenen Daten (Vor- und Nachname) zur Bekanntgabe verwenden darf.
Die personenbezogenen Daten werden solange gespeichert wie der Veranstalter sie als Nachweis zum ausgehändigten Gewinn benötigt oder die Einwilligung durch den Teilnehmenden widerrufen wird.
Der Teilnehmende ist befugt, vom Veranstalter Auskunft über diese personenbezogenen Daten zu erhalten sowie deren Berichtigung zu verlangen, wenn die ihn betreffenden personenbezogenen Daten unrichtig sind. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verbreitung hat der Teilnehmende das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen. Werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
☐ Der Teilnehmende kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist per E-Mail an innenstadtmanagement@flensburg.de zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmenden umgehend gelöscht. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Widerspricht der betroffene Teilnehmende der Verarbeitung zum Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.
7. Anwendbares Recht
Fragen und Beanstandungen im Zusammenhang mit der Verlosung sind an den Veranstalter zu richten.
Die Verlosung des Veranstalters unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublick Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.